Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen strittigen Schäfer ab

Im Fall des Castroper Schäfers, der seine Tiere stark vernachlässigt, haben wir als Tierschutzorganisation Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt. Zu einem Verfahren wird es trotzdem nicht kommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage abgeleht, weil eine Strafttat „nicht festgestellt werden konnte“.

Wir haben in den vergangenen zwei Jahren immer wieder über die beobachteten Vorfälle berichtet (siehe Aufstellung).

Wir sind mehr als enttäuscht über dieses ernüchternde Ergebnis! Vor allem nachdem wir durch unsere Berichte in einem anderen Fall erst kürzlich eine Verurteilung erreichen konnten (mehr dazu hier: Hündin stark vernachlässigt – Geldstrafe für Halterin).

Heike Beckmann, Vorsitzende unseres Tierschutzvereins, wünscht sich bei nachgewiesener Tierquälerei mehr Unterstützung durch die Dortmunder Behörden. „Im Fall der vernachlässigten Hündin haben wir mit dem Veterinäramt Recklinghausen zusammengearbeitet – das hat wunderbar funktioniert“, erzählt sie.

Warum trotz zahlreicher Berichte von Augenzeugen, Anwohnern und Arche90-MitarbeiterInnen nicht längst rechtlich gegen den Schäfer vorgegangen wird, versteht sie nicht. Aber Aufgeben sei keine Option, versichert Heike Beckmann. „Wir bleiben auf jeden Fall an der Geschichte dran!“.

(Hier die gesamte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Nachlesen)