Hündin stark vernachlässigt: Geldstrafe für Halterin

Laut einem aktuellen Bericht der Ruhr Nachrichten ist eine 35-jährige Mutter aus Datteln wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250€ verurteilt worden. Die Frau hatte ihre Hündin Amy über einen langen Zeitraum hinweg weder mit Futter noch mit Wasser versorgt.

Auslöser für die Anschuldigungen gegen die Hundehalterin war der 9-jährige Sohn der Angeklagten, der im Juni 2020 öffentlich für seine Hündin Amy gebettelt hatte, „weil diese sonst sterben werde“. Amy kam anschließend in die Obhut der Arche90, wo sie sich recht zügig wieder erholen konnte. Unsere Tierschützer sind sich aber sicher: Ohne den tapferen Neunjährigen hätte die Hündin nicht überlebt.

Bei der Inobhutnahme sei Amy auffällig vernachlässigt gewesen, beschrieb eine Tierärztin, die vor Gericht als Zeugin aussagte. Die Augen waren eingefallen, so die Tierärztin. Amy sei abgemagert bis auf die Knochen, nahezu jede einzelne Rippe sei sichtbar gewesen. Außerdem sei die Hündin erkennbar dehydriert gewesen.

Weil sich ansonsten keine Krankheiten nachwiesen ließen, sprach in den Augen der Ärztin alles für eine Mangelernährung. Die Halterin beteuerte im Prozess, dass Amy immer ausreichend Wasser und Futter angeboten bekommen habe. Die Hündin habe aber aus unerklärlichen Gründen plötzlich die Nahrung verweigert. Zum Tierarzt sei die 38-Jährige aber trotzdem nicht gegangen.

Die Amtsrichterin ließ beim Urteil keinen Zweifel aufkommen, dass die 38-Jährige als verantwortliche Hundehalterin dem Tier über einen langen Zeitraum Leiden zugefügt hat.

Zum Glück konnte sich Amy von all den Strapazen erholen und lebt nun ein zufriedenes Hundeleben.