Wie der Zufall es will…

Teletakt3_bigAm 01.06.2015 war der Einsatzfahrer der freiwilligen Helfer der Tierschutzorganisation Arche 90 e.V. gegen Mittag auf einer privaten Fahrt mit seinem Auto unterwegs. Wie es der Zufall will, lief ihm fast ein schwarzer, herrenloser Hund in der verkehrsberuhigten Zone fast vor das Auto. Der Einsatzfahrer hielt sofort an und hielt Ausschau nach einem Besitzer des Tieres. Kein Mensch weit und breit. Der Hund kam aber sofort nach einigen Zurufen zu unserem Helfer und ließ sich mit Hilfe einer improvisierten Leine (Gürtel) „dingfest“ machen. Es wurde umgehend die Polizei informiert, die das Ordnungsamt der Stadt Herdecke informierte, welches zuständig für Fundtiere ist. Zügig kamen auch zwei Beamte, die den Chip des Hundes ausgelesen haben, um das Tier wieder dem Besitzer zuzuführen. Aber wie es der Zufall will, hatte der Einsatzfahrer bemerkt, dass das Tier ein sogenanntes „Telereizgerät“ (siehe Fotos), umgangssprachlich auch „Teletakt“ genannt, trug. Die Benutzung dieser elektronischen Reizgeräte zur Erziehung eines Hundes ist in Deutschland nicht nur untersagt, sondern auch fraglich bezüglich der Wirksamkeit zur Erziehung eines Hundes. Der Einsatzfahrer hat auch umgehend bei der zuständigen Behörde Anzeige erstattet. Die Benutzung von Telereizgeräten, unabhängig der Stromstärke, stellen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz (§3 Abs. 11 TierschG).


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