Selbstverpflichtungserklärung
Die Tierschutzorganisation Arche 90 e.V., Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Organisation bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
1. Gemeinnützigkeit
Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Dortmund-Unna vom 26.03.2015 Steuernummer 316/5920/1767 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Tierschutzzwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 26.03.2015.
2. Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Finanzamt
Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber Dritten von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).
3. Veröffentlichung
a) Wir veröffentlichen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres einen Geschäfts-/Jahresbericht (mit Tätigkeits-/Projekt-/ Finanzbericht) und stellen diesen ins Internet ein undversenden diesen auf Wunsch. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.
b) Wir informieren laufend/regelmäßig über (aktuelle) Entwicklungen auf unserer Internetseite [www.arche90.de] /durch unseren Newsletter/ durch auf Abruf verfügbare Printmedien.
4. Registerauszug
Wir verpflichten uns, den aktuellen Registerauszug der Öffentlichkeit zeitnah vorzulegen und die damit verbundenen Kernaussagen (z.B. Sitz der Organisation, vertretungsberechtigter Vorstand) auch im Rahmen des Jahresberichts darzustellen.
5. Geschäfts-/Jahresbericht
Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Geschäfts-/Jahresberichts.
a) Tätigkeits-/ Projektbericht
Unser Tätigkeits-/ Projektbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und der Organisation selbst.
b) Rechnungslegung/Prüfung
Die Prüfung unserer Kassen-/ Buchprüfung, unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung/ unseres Jahresabschlusses (einschließlich Lagebericht) erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen., den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Die Kassenprüfer haben die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Das Ergebnis der Prüfung stellen wir öffentlich dar.
6. Strukturen
Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen (und Mitgliedschaftsverhältnisse).
a) Die Satzung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation/Einrichtung werden zeitnah veröffentlicht; Name und Funktion von wesentlichen Leitungs- und Aufsichtspersonen werden bekannt gegeben.
b) Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen.
c) Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V., dar.
d) Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Geschäfts-/Jahresberichts veröffentlicht.
7. Werbung
a) Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
b) Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
c) Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen/ Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.
8. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.
9. Umgang mit Zuwendungen
a) Wir beachten Zweckbindungen durch Spender.
b) Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.
c) Wir leiten keine Spenden an andere Organisationen weiter/ Wir weisen auf eine Weiterleitung von Spenden an andere Organisationen hin und informieren über deren Höhe.