Rinderhaltung laut Veterinäramt nicht tierschutzwidrig

Vor kurzem berichteten wir über einen Dortmunder Bauernhof, auf dem Rinder knöcheltief in ihren eigenen Ausscheidungen standen (den Bericht finden Sie hier.) Eine unserer Arche-Mitarbeiterin meldete die Zustände nach einem anonymen Hinweis an das Veterinäramt. Wenig später waren Redakteure der WDR-Lokalzeit vor Ort, um zu berichten.

Auch die lokale Presse nahm sich des Falls an. Am 06.07.2019 berichteten die Ruhr Nachrichten über die erfolgte Kontrolle der Verhältnisse auf dem Bauernhof durch das Veterinäramt. In dem Zeitungsartikel heißt es, die Tiere „stehen wieder auf trockenem Untergrund“ und „die Aufstallung der rund 30 betroffenen Rinder entspreche den rechtlichen Vorgaben (Tiefstreuhaltung auf Stroh)“.

Für das Veterinäramt könne nicht von tierschutzwidrigen Zuständen gesprochen werden, heißt es weiter. Die Überschwemmung resultierte aus dem Verhalten der Tiere selbst und führte sozusagen „gewollt“ zu einem für die Tiere behaglichen Zustand, da sie sich mit Wasser abkühlen konnten. Auch wenn die Tiere nicht dem nassen Untergrund entweichen konnten, wie es in der Natur zum Beispiel bei Wasserbüffeln wäre, hätte das „nicht zu Leiden oder Schäden geführt.“ Die Tiere hätten nur kurz „im Wasser“ gestanden. Es werde eine unangemeldete Nachkontrolle geben.

Arche-Pressesprecherin Gabi Bayer kann die Einschätzung des Veterinäramtes nicht nachvollziehen: „Ich denke nicht, dass sich ein Tier dabei wohlfühlt, in seinem eigenen Kot und Urin zu liegen. Zumal Zeugen uns berichtet haben, dass die Rinder bereits längere Zeit unter diesen Umständen gehalten werden.“ Ihr sei bewusst, dass es Bauern heutzutage schwer haben und sie unter großem finanziellen Druck stehen. „Aber da dürfen am Ende die Tiere nicht drunter leiden.“