Nicht alles ist erlaubt im eigenen Garten

Wer die schönen Tage nutzen möchte, um seinen Garten auf Vordermann zu bringen, sollte allerdings einiges beachten, um die Natur zu schonen und Bußgelder zu vermeiden.

Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen. Für bestimmte Gehölze besteht daher im Zeitraum 1. März bis 30. September ein zeitlich befristetes Fäll- beziehungsweise Beseitigungsverbot. Diese Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sollen dazu beitragen, die Lebensräume bestimmter Arten zu schützen und so die biologische Vielfalt zu erhalten.

Einen Überblick über die Bestimmungen gibt’s hier.