Endlich Verurteilung im Fall „Tattoo-Event“
Im heutigen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Dortmund wurde Daniel R., Inhaber des damaligen Tattoo-Studios in Dortmund-Hörde, in Abwesenheit für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30,00 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil kann Herr R. noch Rechtsmittel einlegen.
Doch was war geschehen?
Im Sommer des Jahres 2013 trat Herr R. an die Tierschutzorganisation Arche 90 e. V. heran und wollte mit uns ein Tattoo-Event veranstalten, dessen Erlös dem Tierschutz zugute kommen sollte. Zu diesem Zeitpunkt steckte die Arche in einer finanziellen Krise und war für jede Hilfe dankbar. Geplant war das Event am 02.11.2013 in den Räumlichkeiten des Tattoo-Studios. Jedoch war die Nachfrage im vorhinein so groß, dass aus Platzgründen der Ort der Veranstaltung in das Vereinsheim der Tierschutzorganisation verlegt wurde. Es wurde groß die Werbetrommel gerührt, auf Facebook, im Radio und in der lokalen Presse wurde geworben. Am besagten Tag erschienen auch viele Menschen und Tierfreunde, die sich ein kleines Tattoo für einen Spendenbetrag von jeweils 50 – 70 Euro vorort stechen ließen, in dem Bewusstsein, etwas für den Tierschutz zu tun und dabei eine kleine Erinnerung auf ihrem Körper zu tragen. Das Event war bis dahin ein voller Erfolg. Herr R. nahm die Gelder an sich, und wollte diese dann öffentlichkeitswirksam zu einem späteren Zeitpunkt überreichen. Zu einem späteren Zeitpunkt, da viele Interessenten an diesem Tag nicht bedient werden konnten und noch in den folgenden Tagen im Tattoo-Studio tätowiert werden sollten. Jedoch war Herr R. für die Tierschützer der Arche 90 seit diesem Tag nicht mehr erreichbar. Weder schriftlich noch telefonisch konnte die Arche dieser gespendeten Gelder habhaft werden und so wurde nach einiger Zeit Anzeige gegen Herrn R. wegen Veruntreuung und Betruges erstattet.
Im Mai 2016 kam es auch zu einer ersten Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund, in dem vereinbart wurde, gegen eine Geldauflage zugunsten der Arche 90 von 900€ (zahlbar in 6 Raten zu je 150€) das Verfahren einzustellen. Die Zahlungen blieben aber aus.
So kam es zur heutigen Gerichtsverhandlung, zu der Daniel R. gar nicht erst erschien. In Abwesenheit des Herrn R. machte der Vorsitzende Richter „kurzen Prozess“ und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30€. Gegen dieses Urteil können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Den Schaden für die Arche beziffern wir auf etwa 1.500€. Weitere rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen behalten wir uns vor und werden nun geprüft.
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